Das Land Hessen bietet weiterhin finanzielle Unterstützung für Start-ups durch das Förderprogramm „push! – Das Stipendium für dein Start-up in Hessen“. Ziel des Programms ist es, Start-ups in der Frühphase zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, marktfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln und auszubauen. Ab dem 1. März 2023 können sich interessierte Start-ups erneut für die Förderung bewerben. Insgesamt werden in dieser Förderrunde rund 800.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Wirtschaftsminister Al-Wazir unterstützt Gründerinnen und Gründer frühzeitig finanziell, um ihre Geschäftsideen voranzutreiben
Das Ziel des Wirtschaftsministers Tarek Al-Wazir ist es, Gründerinnen und Gründer frühzeitig mit finanzieller Unterstützung zu unterstützen. Durch diese finanzielle Unterstützung sollen die Gründerinnen und Gründer die Möglichkeit haben, sich auf die Entwicklung ihrer Geschäftsidee zu konzentrieren, ohne sich um finanzielle Engpässe kümmern zu müssen. Besonders förderwürdig sind Lösungen für mehr Nachhaltigkeit, da sie in der Regel längere Entwicklungszeiten haben und dadurch einen höheren Kapitalbedarf aufweisen. Das neue Stipendium „push!“ zielt darauf ab, diese Gründerinnen und Gründer zu entlasten, indem es den Aufwand bei der Akquise von Investoren verringert.
Die Förderung bietet die Möglichkeit, bis zu 40.000 Euro zu erhalten, um marktfähige Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln. Alle Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein, um in den Genuss dieser finanziellen Unterstützung zu kommen. In der ersten Runde der Fördermaßnahme gab es insgesamt 236 Bewerbungen, von denen 22 Start-ups ausgewählt wurden. Diese ausgewählten Start-ups erhielten zusammen eine Fördersumme von rund 860.000 Euro. Es ist erwähnenswert, dass 16 der geförderten Gründungen einen besonderen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele legen.
Die Förderbedingungen für das Programm „push!“ wurden aktualisiert
Start-ups in Hessen haben die Möglichkeit, das Stipendium „push!“ zu beantragen, welches speziell für frühphasige Unternehmen entwickelt wurde. Eine wesentliche Bedingung dafür ist, dass der Firmensitz entweder bereits in Hessen besteht oder innerhalb von drei Monaten nach Förderbeginn dorthin verlegt wird. Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums trifft eine Fach-Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Start-up Ökosystems, einschließlich Start-ups selbst, Hochschulen, Investoren und dem Wirtschaftsministerium. Ab dem 1. März 2023 können Bewerbungen online eingereicht werden.