Durch die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten elektronisch zu erfassen, wird eine verbesserte Transparenz in Bezug auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit geschaffen. Dies ermöglicht eine gerechtere Bezahlung und verhindert potenziellen Missbrauch von Überstunden.
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Arbeitszeiterfassung: Neue Regeln für Unternehmen und Beschäftigte
Laut Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung vorgelegt. Zukünftig sollen Arbeitgeber nicht mehr nur Überstunden, sondern auch den Arbeitsbeginn, das Arbeitsende und die Dauer der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter elektronisch erfassen.
Digitale Arbeitszeiterfassung statt Stechuhr: zeitgemäße Lösung gefordert
Die flexible Gestaltung der Arbeitszeit stellt eine bedeutende Aufgabe in der Arbeitswelt dar, die von den Tarifvertragsparteien verantwortungsbewusst wahrgenommen wird. In Unternehmen, wo es machbar ist, erfolgt eine flexible Verteilung der Arbeitszeit mithilfe von Instrumenten wie Arbeitszeitkonten. Dadurch wird Überstunden vermieden und eine gute Balance zwischen beruflichen und privaten Anforderungen ermöglicht.
Das Arbeitszeitgesetz bietet verschiedene Möglichkeiten, um die Arbeitszeitverträge zu unterstützen. Neben flexiblen Wochenarbeitszeiten anstelle von starren Tageshöchstarbeitszeiten können auch die Ruhezeiten individuell gestaltet werden. Insbesondere die Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit spielt eine wichtige Rolle in modernen Arbeitsverhältnissen und trägt dazu bei, mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Das Arbeitszeitgesetz dient somit als Grundlage für eine flexible Arbeitsgestaltung.
Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes erfordert die optimale Nutzung der Handlungsspielräume, die sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) explizit für die Implementierung eines zeitgemäßen Systems zur Erfassung von Arbeitszeiten gewähren. Nur durch die Anpassung an die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts können wir eine produktive und gesunde Arbeitsumgebung schaffen, da die bestehenden Regelungen aus dem 20. Jahrhundert nicht mehr ausreichend sind. Eine vollständige Überarbeitung des aktuellen Entwurfs ist daher von den Arbeitgebern zu erwarten. Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber können sich eine Rückkehr zur herkömmlichen Stempeluhr vorstellen.
Zeiterfassung gewährleistet gerechte Entlohnung von Mehrarbeit
Die Kritiker der Zeiterfassung verwenden das Bild der Stechuhr, um eine bestimmte Darstellung zu erzeugen, nämlich dass die Arbeitszeiterfassung starr und veraltet sei. Allerdings ist es ein Mythos zu behaupten, dass flexible Arbeitszeiten durch die Erfassung unmöglich gemacht werden. Es gibt längst digitale Zeiterfassungssysteme auf dem Markt, die einfach zu bedienen sind und sowohl für Unternehmen als auch kostengünstig sind. Mit diesen Systemen ist es problemlos möglich, die gesetzlichen Vorgaben auch bei flexibler und mobiler Arbeit einzuhalten.
Nach den europäischen Gesetzen, die durch den Europäischen Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht verbindlich ausgelegt werden, liegt der Fokus eindeutig auf dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass überlange Arbeitszeiten zu Krankheiten führen und das Unfallrisiko bei Überstunden steigt. Arbeitgeber, die ihrer Verantwortung zum Schutz der Beschäftigten nachkommen, haben dies längst erkannt. Allerdings spielt auch der finanzielle Aspekt eine Rolle: Wenn es zu Streitigkeiten über die Bezahlung von Überstunden kommt, liegt die Beweislast bei den Beschäftigten.
Ein „unparteiisches, zuverlässiges und leicht zugängliches System“, wie es das europäische Recht fordert, erleichtert die Durchsetzung der Vergütung von Überstunden erheblich. Dabei spielt Fairness eine zentrale Rolle.
Effektive Zeiterfassung verhindert Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz
Die Stechuhr wurde in einer Ära entwickelt, in der Angestellte hauptsächlich in Büros oder Fabriken tätig waren. In der heutigen Arbeitswelt dominieren jedoch flexible Arbeits- und Zeitmodelle wie Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass für sämtliche Tätigkeiten die Beginn-, Ende- und Dauerdaten der täglichen Arbeitszeit elektronisch erfasst werden müssen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, diese Aufzeichnungspflicht auch dem Arbeitnehmer zu übertragen. Gleichwohl bleibt der Arbeitgeber für eine korrekte Erfassung gegenüber den Behörden und dem Betriebsrat verantwortlich.