Bauwagen und Gartenhaus: Absetzbarkeit als Homeoffice

0

Die Flexibilität des Homeoffice führt zu kreativen Ansätzen bei der Gestaltung von Arbeitsräumen. Gartenhäuser und Bauwagen werden zu neuen Büros umfunktioniert, was Arbeitnehmern die Möglichkeit gibt, in einer inspirierenden Umgebung zu arbeiten. Nebenbei könnten sich durch diese Maßnahme auch Steuervorteile ergeben.

VLH: Kosten für Gartenhaus-Homeoffice absetzbar

Die Grenzen des klassischen Homeoffice werden erweitert: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre berufliche Tätigkeit nun in Gartenhäusern oder Bauwagen ausüben. Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) rät dazu, die steuerlichen Implikationen zu beachten. Diese unkonventionelle Arbeitsplatzwahl eröffnet nicht nur Freiheit in der Gestaltung, sondern auch Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung.

Trend zur Abkehr vom traditionellen Büro

Der Trend geht eindeutig dahin, dass immer mehr Hersteller von Bürohäuschen nun Komplettpakete anbieten, die nicht nur die Innenausstattung, sondern auch Elektroinstallationen umfassen. Insbesondere gut verdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über ein eigenes Grundstück verfügen und bereit sind, in zusätzliche Extras zu investieren, zeigen großes Interesse an dieser Option.

Steuerliche Anreize: Mehr Geld für Beschäftigte

Für Berufsgruppen, bei denen das Arbeiten von Zuhause aus zur Norm geworden ist, eröffnet sich eine neue steuerliche Perspektive. Ein interessantes Modell stellt dabei die Nutzung von Bauwagen oder Gartenhaus als Homeoffice dar. Die anfallenden Kosten für den Arbeitsraum können in vollem Umfang von der Steuer abgesetzt werden, unter der Voraussetzung, dass dieser Raum als zentraler Ort der beruflichen Tätigkeit fungiert. Selbst Lehrerinnen und Lehrer ohne festen Arbeitsplatz können das Gartenhaus als Arbeitszimmer nutzen und bis zu 1.260 Euro in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Arbeitszimmerkosten: Neue Regelungen zur Steuerabsetzbarkeit

Absetzbarkeit von Arbeitszimmerkosten: Für privat genutzte Wohnungen erlaubt das Steuerrecht anteilige Abzüge von Miete, Strom und Heizung für Arbeitszimmer. Parallel dazu können Aufwendungen für Arbeitsutensilien wie Schreibtisch, Stuhl und Beleuchtung separat geltend gemacht werden.

Neues Gesetz erlaubt Abzug von Gartenhausausgaben

Durch die Verwendung eines Bauwagens oder Gartenhauses als Homeoffice lassen sich Kosten gezielt zuweisen, vorausgesetzt es existieren getrennte Zähler für Strom und Wasser. Fortlaufende Aufwendungen wie Energie und Reinigung sind bis zu 1.260 Euro oder komplett gemäß der Einkommensteuer absetzbar, abhängig von einem bereits etablierten Arbeitsplatz beim Arbeitgeber. Falls der Hauszähler für Strom und Wasser genutzt wird, ist eine genaue Berechnung erforderlich.

Für steuerliche Abschreibungen von Gartenstrukturen sind verschiedene Zeitspannen zu berücksichtigen. Ein transportabler Bauwagen kann über einen Zeitraum von zwölf Jahren abgeschrieben werden. Hingegen erstreckt sich die Abschreibungsdauer eines dauerhaft im Boden verankerten Gartenhauses auf 50 Jahre. Eine alternative Klassifikation als Schuppen verkürzt die Abschreibungsdauer auf 16 Jahre.

Zukünftige Regelungen: Anpassungen und Auswirkungen

Interessenten, die ein Gartenhaus als Homeoffice nutzen möchten, sollten zuvor die erforderlichen Genehmigungen einholen. Ab 2023 ist für den Kostenabzug des Arbeitszimmers in der Steuererklärung maßgeblich, dass es den zentralen Arbeitsort darstellt. Für andere Beschäftigte steht die Homeoffice-Pauschale zur Verfügung, mit sechs Euro pro Tag für bis zu 210 Arbeitstage.

Arbeitnehmer können nun auf Gartenhäuser und Bauwagen als innovative Homeoffice-Alternativen zurückgreifen, was nicht nur ihre Arbeitsumgebung verbessert, sondern auch steuerliche Vorteile bietet. Ab 2023 sind weitere Anpassungen der Absetzungsmöglichkeiten geplant.

Lassen Sie eine Antwort hier