GPS-Ortung von Haustieren rechtlich unbedenklich

0

Die Nutzung von GPS-Trackern ermöglicht es, verlorene oder verlegte Gegenstände und Haustiere wiederzufinden. Bei der Ortung von Menschen gibt es jedoch rechtliche Einschränkungen. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Privatsphäre und dürfen nur mit ihrer Zustimmung geortet werden. Auch bei betagten Personen muss das Einverständnis vorliegen, es sei denn, sie sind nicht mehr urteilsfähig. Arbeitgeber dürfen GPS-Systeme nur unter bestimmten Bedingungen verwenden und müssen die Angestellten darüber informieren.

Ortung von Menschen: rechtliche Grauzone

Die rechtliche Situation bezüglich der Ortung von Menschen mittels GPS oder Bluetooth-Trackern ist komplex. Internationale und nationale Gesetze, wie die Uno Kinderrechtskonvention und das Schweizer Recht, stellen sicher, dass die Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen geschützt wird und eine Überwachung oder Ortung ohne ihre Einwilligung nicht erlaubt ist.

Eltern dürfen ihre Kinder nur dann mittels GPS-Trackern „verfolgen“, wenn diese zuvor über die Ortung informiert wurden und damit einverstanden sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Regelung nicht für urteilsfähige Kinder und Jugendliche gilt, bei denen eine Ortung ohne Einverständnis als rechtswidriger Eingriff in ihre Privatsphäre angesehen wird. Nur bei Kindern bis ungefähr 12 Jahren ist eine Ortung ohne Einverständnis aus Sicherheitsgründen zulässig.

Bei der Ortung von betagten Personen gelten ähnliche Regelungen wie bei Kindern. Eine Zustimmung der betroffenen Person ist erforderlich, um einen Tracker einzusetzen. Wenn die Person nicht mehr einwilligen kann, bewegen sich Angehörige in einem rechtlichen Graubereich.

Die Überwachung und Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Bewohnern in Alters- und Pflegeinstitutionen ist nur unter strengen gesetzlichen Bedingungen zulässig.

GPS-Überwachung im Job: Beschränkte Möglichkeiten

Arbeitgeber dürfen GPS-Tracker nur verwenden, um Arbeitsabläufe zu planen, die Arbeitszeit sporadisch zu kontrollieren oder Missbräuche zu verhindern. Die Mitarbeiter müssen über den Einsatz des GPS-Systems informiert sein, um ihre Privatsphäre zu schützen.

Eine umfassende und permanente Überwachung von Angestellten an ihrem Arbeitsplatz, insbesondere in Bezug auf ihr Verhalten, ist nicht gestattet. Wenn Angestellte das Firmenauto auch außerhalb der Arbeitszeit nutzen dürfen, können sie das GPS-System ausschalten.

GPS-Ortung von Haustieren erlaubt

Die Ortung von Tieren mittels GPS-Trackern ist gesetzlich erlaubt, da Tiere keinen rechtlichen Anspruch auf Privatsphäre haben. Dies bedeutet, dass Besitzer ihre Katzen und Hunde mit diesen Trackern orten dürfen, um sicherzustellen, dass sie sich in einem bestimmten Bereich aufhalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das heimliche Anbringen eines GPS-Trackers an einem Tier, um den Aufenthaltsort des Besitzers zu ermitteln, nicht zulässig ist und als Verletzung der Privatsphäre angesehen wird.

Polizei einschalten: Verdacht auf unerwünschtes Tracking

Es ist nicht leicht für Opfer, unerwünschtes Tracking zu bemerken. Um sicherzustellen, dass keine Verbindung zum Smartphone besteht, sollten Betroffene die Bluetooth-Verbindung bei Nichtgebrauch ausschalten, wie von der Kriminalpräventionsstelle empfohlen. Bei Verdacht ist es wichtig, professionelle Beratung zu suchen und die Polizei zu informieren.

Personen, die Opfer von Stalking sind, haben die Möglichkeit, gerichtliche Schritte einzuleiten, um sich zu schützen. Eine Option ist es, ein Kontakt- oder Annäherungsverbot gegen die stalkende Person zu erwirken. Durch dieses Verbot wird der stalkenden Person untersagt, jeglichen Kontakt oder Annäherungsversuch an das Opfer zu unternehmen.

GPS-Tracker für Haustiere: erlaubt und nützlich

GPS-Tracker sind praktische Tools zur Lokalisierung von verlorenen Gegenständen oder Haustieren. Die Ortung von Menschen unterliegt jedoch strengen rechtlichen Vorschriften. Die Einwilligung der betroffenen Person ist entscheidend, insbesondere bei Kindern und betagten Personen. Zusätzliche Schutzmaßnahmen müssen ergriffen werden, um deren Privatsphäre zu wahren.

Arbeitgeber dürfen GPS-Systeme nur in begrenzten Fällen nutzen, wie zum Beispiel zur Planung von Einsätzen oder zur Überprüfung der Arbeitszeit. Eine permanente Überwachung von Angestellten ist nicht erlaubt und diese müssen über den Einsatz informiert sein.

Lassen Sie eine Antwort hier