Schulden in der Ehe: Wer haftet für welche?

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Durch das Ja-Wort vor dem Standesbeamten werden Ehepartner zu rechtlichen Partnern und übernehmen gemeinsame finanzielle Verpflichtungen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Schulden, die ein Partner vor der Ehe gemacht hat, weiterhin seine alleinige Verantwortung bleiben.

Verbindlichkeiten vor der Ehe bleiben alleinige Last

Bei Schulden, die ein Partner vor der Ehe gemacht hat, handelt es sich um alleinige Schulden dieses Partners. Egal, ob es sich um Kredite, Unterhaltsansprüche oder andere Verbindlichkeiten handelt, der Partner, der diese Schulden vor der Ehe eingegangen ist, trägt die alleinige Verantwortung für ihre Rückzahlung. Dies gilt auch für Schulden aus Verträgen oder Forderungen aus Gerichtsurteilen.

Ehepartner haften nicht automatisch für Schulden des anderen

Ehepartner müssen während der Ehe nur für die Schulden haften, die sie selbst eingegangen sind. Eine automatische Haftung aufgrund der Ehe besteht nicht, unabhängig von der gewählten Güterstandsregelung.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stellt in Paragraf 1363 Absatz 2 klar, dass die Vermögen von Mann und Frau in einer Zugewinngemeinschaft nicht zu gemeinschaftlichem Vermögen werden. Daher haftet man üblicherweise nur für die Schulden des Ehepartners, wenn man den Vertrag mit unterschrieben hat oder für die Verbindlichkeit des Partners gebürgt hat.

Im Rahmen der Haushaltsführung haften beide Ehegatten als Gesamtschuldner für Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs, so die ARAG Experten.

Schulden auf gemeinsamem Girokonto: Ehegatten haften gemeinsam

Wenn ein Ehepartner Schulden auf einem gemeinsamen Girokonto verursacht, müssen beide Ehepartner für diese Schulden aufkommen.

Ehepartner als Mitmieter: Rechtsgeschäftliche Erklärungen entscheidend

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der nicht unterzeichnende Ehepartner dennoch als Mieter gelten möchte.

Finanzielle Auswirkungen einer Scheidung untersucht

Unterhaltszahlungen bei Scheidung: Steuerliche Vorteile nutzen

In diesem Fall kann eine Naturalunterhaltsleistung in Höhe des ortsüblichen Mietpreises steuerlich geltend gemacht werden.

Ehemann sorgt für finanzielle Sicherheit seiner Frau nach der Trennung

Jemand traf seine zukünftige Ehefrau in einem Rotlichtmilieu. Bei ihrer Hochzeit versprach sie, ihren Beruf als Prostituierte aufzugeben. Als Gegenleistung gewährte der Ehemann ihr ein unentgeltliches und unbefristetes Wohnrecht in seinem Einfamilienhaus. Darüber hinaus verpflichtete er sich, ihr nach einer Trennung nicht nur das Haus, sondern auch die Räume zur Verfügung zu stellen, die sie für ihre berufliche Tätigkeit benötigt, um ihr eine finanzielle Sicherheit zu bieten.

Der Maler widerrief das Wohnrecht und die Überlassung der Immobilie, nachdem sich seine Frau von ihm getrennt und wieder als Prostituierte gearbeitet hatte. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Widerruf und zweifelte an der Wirksamkeit der Schenkung aufgrund des „groben Undanks“ der Beschenkten (Az.: X ZR 80/11).

Die ARAG Experten haben in ihrem Artikel wichtige Informationen darüber bereitgestellt, wie Schulden in einer Ehe gehandhabt werden und welche Auswirkungen sie auf die Ehepartner haben können. Sie betonen, dass Schulden, die vor der Ehe gemacht wurden, alleinige Schulden bleiben und dass Ehepartner nicht automatisch für die Schulden des Partners haften. Eine Haftung besteht nur, wenn man den Vertrag mit unterschrieben hat oder für die Schulden des Partners gebürgt hat.

Der Artikel bietet ein umfassendes Verständnis für die rechtlichen Aspekte von Schulden in einer Ehe.

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