Regelaltersrentnerinnen und -rentner haben laut Urteil des Landessozialgerichts Hessen die Möglichkeit, ihre Rente durch eine Teilzeitbeschäftigung zu erhöhen. Dafür müssen sie auf ihre Abgabenfreiheit verzichten und weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Diese Regelung betrifft Rentnerinnen und Rentner, die eine Altersvollrente beziehen und die Regelaltersgrenze erreicht haben. Durch den Verzicht auf Versicherungsfreiheit werden sowohl Arbeitgeber als auch Rentner verpflichtet, Beiträge zu zahlen, um die Rente des Rentners zu erhöhen.
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Verzicht auf Versicherungsfreiheit führt zu höheren Rentenzahlungen
Wenn Rentner das Regelalter erreicht haben und eine Altersvollrente beziehen, können sie ihre Rente erhöhen, indem sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiterhin Beiträge zahlen. Dies führt zu einer Erhöhung der Rente.
Teilrente erhöht sich durch Beitragszahlungen von Rentnern
Seit dem 1. Januar 2017 ermöglicht das Flexirentengesetz Rentnern, auf die Vollrente und die damit verbundene Versicherungsfreiheit zu verzichten. Stattdessen können sie weiterhin arbeiten und Beiträge zahlen, um ihre Rente zu erhöhen. Wenn sie auf die Vollrente verzichten, muss die Teilrente mindestens zehn Prozent und höchstens 99,99 Prozent betragen. Dies bedeutet, dass lediglich auf 0,01 Prozent der Altersrente verzichtet werden muss. Im vorliegenden Fall hat der klagende Rentner diese Möglichkeit nicht genutzt und seine Rente blieb unverändert.
Individuelle Rentenberatung empfohlen aufgrund der Vielfalt an Situationen
Um die Komplexität und Individualität der Rententhematik zu bewältigen, empfiehlt es sich, einen Rentenberater zu Rate zu ziehen. Eine allgemeine Handlungsempfehlung für Rentner ist nicht möglich, da jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Andreas Islinger, Leiter der Rentenberatung bei Ecovis in München, betont die Wichtigkeit einer persönlichen Beratung für Rentner. Durch eine individuelle Beratung können Rentner ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele analysieren und die bestmöglichen Entscheidungen für ihre finanzielle Zukunft treffen.
Versicherungsfreiheit: Regelaltersrentner müssen auf Rentenerhöhung verzichten
Das Landessozialgericht Hessen hat klar gestellt, dass Regelaltersrentner ihre Rente nur erhöhen können, indem sie auf ihre Abgabenfreiheit verzichten und weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen.