Arbeitnehmerüberlassung: Definition, Vorteile und Erlaubnispflicht

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Arbeitnehmerüberlassung: Definition, Vorteile und Erlaubnispflicht

Gerade in Unternehmen, in denen immer wieder ein (planbarer) Mehrbedarf an Mitarbeitern besteht, zeigt sich die Arbeitnehmerüberlassung vorteilhaft. Allerdings muss die Erlaubnispflichtigkeit berücksichtigt werden.
Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung sind Ausdrücke, die auf ein spezielles Arbeitsverhältnis hinweisen, bei dem Arbeitnehmer von einem Personaldienstleister an Unternehmen vermittelt werden, um temporäre Arbeitskräfte für bestimmte Projekte oder Aufgaben bereitzustellen.
Die Grundidee bei allen drei Begriffen ist ähnlich: Ein Arbeitnehmer wird von einem Zeitarbeitsunternehmen oder einem Personaldienstleister eingestellt und anschließend an verschiedene Unternehmen verliehen, um dort zeitlich begrenzte Aufgaben zu erfüllen. Dieses Modell bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmen gewisse Vorteile, bringt jedoch auch einige Herausforderungen mit sich.
Definition: Arbeitnehmerüberlassung für UnternehmenDie Vorteile der ArbeitnehmerüberlassungErlaubnispflichtigkeit beachten!

Definition: Arbeitnehmerüberlassung für Unternehmen

Zeitarbeit kennt viele Gesichter, unter anderem das der Arbeitnehmerüberlassung. Sie unterscheidet sich von der zeitlichen Befristung eines Arbeitsvertrags und ähnelt dem Zeitvertrag. Sämtliche rechtlichen Regelungen dazu finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Ins Leben gerufen wurde die Arbeitnehmerüberlassung für Unternehmen, die in Ausnahmezeiten einen höheren Personalbedarf haben. Dies kann unter anderem im Einzelhandel durch das Weihnachtsgeschäft der Fall sein. Mit der Arbeitnehmerüberlassung stellen Personaler sicher, dass das Unternehmen angemessen agieren und auf Konjunkturschwankungen reagieren kann. Das Prinzip ist einfach: Ein Personaldienstleister tritt als Verleiher von Arbeitskräften auf, ein Unternehmen stellt den Entleiher dar. Beide schließen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag der durch den Entleiher zu vergüten ist. Der Verleiher bleibt der Arbeitgeber des verliehenen Arbeitnehmers, der Leiharbeiter schließt dafür ein festes Arbeitsverhältnis mit diesem. Zwischen Entleiher und Leiharbeiter kommt jedoch kein Vertragsverhältnis zustande.


Die Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung

Unternehmen können flexibler bleiben und haben die Möglichkeit, auch kurzfristige Planungen umzusetzen. Dies ist vor allem bei schwankender Konjunktur und damit verbundener unsicherer Auftragslage vorteilhaft. Ein bedarfsgerechter Personaleinsatz ist ebenso möglich wie die Vorbeugung von Personalengpässen. Darüber hinaus profitieren Unternehmen durch die Arbeitnehmerüberlassung von folgenden Vorteilen:

  • Geringere Kosten
    Eine Bewerbungsphase wäre immer mit einem neuerlichen Kosten- und Verwaltungsaufwand verbunden. Das Unternehmen erhält im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung passende Mitarbeiter, ohne den Recruiting-Prozess starten zu müssen.
  • Bessere Planung
    Leiharbeiter können sowohl in die mittel- als auch in die langfristige Planung einbezogen werden. Sie stehen auf Zuruf zur Verfügung und bleiben nur solange, wie sie auch gebraucht werden.
  • Kurze Reaktionszeiten
    Ein Kunde hat unvorhergesehen einen großen Auftrag platziert? Auch in diesem Fall hilft die Arbeitnehmerüberlassung durch Entsendung eines geeigneten Mitarbeiters.

Als nachteilig zeigt sich bei der Arbeitnehmerüberlassung, dass ein Mitarbeiter, der auf seiner Stelle eingearbeitet wurde, diese nicht von Dauer besetzt. Somit sind immer wieder neue Anlernphasen für verschiedene Leiharbeiter nötig.

Stellen von Führungskräften lassen sich damit nicht besetzen. Außerdem sind mit der Arbeitnehmerüberlassung Kosten verbunden, denn der Entleiher muss dem Verleiher die vereinbarte Leihgebühr zahlen.

Gemarkung: Definition und Beispieles
Gemarkung: Definition und Beispieles

Erlaubnispflichtigkeit beachten!

Möchte ein Arbeitgeber zum Verleiher von Arbeitnehmern werden, braucht er dafür eine Erlaubnis. Diese wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt.
Dort werden die Voraussetzungen für die Arbeitnehmerüberlassung geprüft, was allerdings erst nach Vorlage diverser Nachweise und Unterlagen möglich ist.
So muss die vertretungsberechtigte Person des Unternehmens ein Führungszeugnis vorliegen, es müssen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und ein chronologischer Handelsregisterauszug vorgelegt werden.
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen beizubringen:
  • Kopie des Gesellschaftervertrags mit Liste aller Gesellschafter
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Bescheinigung der Krankenkassen der Mitarbeiter
  • Nachweis über Vorliegen von mind. 2.000 Euro je Leiharbeiter, mindestens müssen 10.000 Euro liquide Mittel vorliegen
  • Vollmacht für und Lebenslauf der vertretungsberechtigten Person
Für die Bearbeitung des Antrags zur Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis fallen zwischen 218 und 2.060 Euro Verwaltungsgebühren an.

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