Arbeitnehmerüberlassung: Definition, Vorteile und Erlaubnispflicht
Definition: Arbeitnehmerüberlassung für Unternehmen
Zeitarbeit kennt viele Gesichter, unter anderem das der Arbeitnehmerüberlassung. Sie unterscheidet sich von der zeitlichen Befristung eines Arbeitsvertrags und ähnelt dem Zeitvertrag. Sämtliche rechtlichen Regelungen dazu finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Ins Leben gerufen wurde die Arbeitnehmerüberlassung für Unternehmen, die in Ausnahmezeiten einen höheren Personalbedarf haben. Dies kann unter anderem im Einzelhandel durch das Weihnachtsgeschäft der Fall sein. Mit der Arbeitnehmerüberlassung stellen Personaler sicher, dass das Unternehmen angemessen agieren und auf Konjunkturschwankungen reagieren kann. Das Prinzip ist einfach: Ein Personaldienstleister tritt als Verleiher von Arbeitskräften auf, ein Unternehmen stellt den Entleiher dar. Beide schließen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag der durch den Entleiher zu vergüten ist. Der Verleiher bleibt der Arbeitgeber des verliehenen Arbeitnehmers, der Leiharbeiter schließt dafür ein festes Arbeitsverhältnis mit diesem. Zwischen Entleiher und Leiharbeiter kommt jedoch kein Vertragsverhältnis zustande.
Die Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung
Unternehmen können flexibler bleiben und haben die Möglichkeit, auch kurzfristige Planungen umzusetzen. Dies ist vor allem bei schwankender Konjunktur und damit verbundener unsicherer Auftragslage vorteilhaft. Ein bedarfsgerechter Personaleinsatz ist ebenso möglich wie die Vorbeugung von Personalengpässen. Darüber hinaus profitieren Unternehmen durch die Arbeitnehmerüberlassung von folgenden Vorteilen:
- Geringere Kosten
Eine Bewerbungsphase wäre immer mit einem neuerlichen Kosten- und Verwaltungsaufwand verbunden. Das Unternehmen erhält im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung passende Mitarbeiter, ohne den Recruiting-Prozess starten zu müssen. - Bessere Planung
Leiharbeiter können sowohl in die mittel- als auch in die langfristige Planung einbezogen werden. Sie stehen auf Zuruf zur Verfügung und bleiben nur solange, wie sie auch gebraucht werden. - Kurze Reaktionszeiten
Ein Kunde hat unvorhergesehen einen großen Auftrag platziert? Auch in diesem Fall hilft die Arbeitnehmerüberlassung durch Entsendung eines geeigneten Mitarbeiters.
Als nachteilig zeigt sich bei der Arbeitnehmerüberlassung, dass ein Mitarbeiter, der auf seiner Stelle eingearbeitet wurde, diese nicht von Dauer besetzt. Somit sind immer wieder neue Anlernphasen für verschiedene Leiharbeiter nötig.
Stellen von Führungskräften lassen sich damit nicht besetzen. Außerdem sind mit der Arbeitnehmerüberlassung Kosten verbunden, denn der Entleiher muss dem Verleiher die vereinbarte Leihgebühr zahlen.
Erlaubnispflichtigkeit beachten!
- Kopie des Gesellschaftervertrags mit Liste aller Gesellschafter
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Bescheinigung der Krankenkassen der Mitarbeiter
- Nachweis über Vorliegen von mind. 2.000 Euro je Leiharbeiter, mindestens müssen 10.000 Euro liquide Mittel vorliegen
- Vollmacht für und Lebenslauf der vertretungsberechtigten Person