Die BImA-Nummer, das Immobilienportal und die Berechtigung zur Nutzung
Über die BImA
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist eine zentrale Einrichtung des Bundes, die für das Immobilienmanagement des Bundes zuständig ist. Sie verwaltet, verkauft und verpachtet Liegenschaften des Bundes.
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Portfolio der BImA
Das Portfolio der BImA umfasst eine Vielzahl von Immobilien und Liegenschaften. Dazu gehören Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, Sonderimmobilien sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen. Die Verwertung von Grundstücken und Gebäuden erfolgt nach wirtschaftlichen und sozialen Kriterien.
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Aufgaben der BImA
Zu den Kernaufgaben der BImA gehören die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Bundesimmobilien. Außerdem ist die BImA für die Wohnungsfürsorge zuständig, insbesondere für Wohnungsfürsorgeberechtigte des Bundes. Dies umfasst auch die Betreuung von Liegenschaften, die nicht mehr für Bundeszwecke benötigt werden.
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Organisatorischer Aufbau der BImA
Die BImA ist in verschiedene Geschäftsbereiche und Bundesressorts gegliedert, um ihre Aufgaben effizient zu erfüllen. Dazu gehören Bereiche wie Immobilienmanagement, Verkauf und Verwaltung von Liegenschaften. Die BImA arbeitet eng mit verschiedenen Bundesministerien und anderen öffentlichen Einrichtungen zusammen.
BImA Wohnungsfürsorge
Gründung der Wohnungsfürsorge
Die Wohnungsfürsorge der BImA wurde gegründet, um den Wohnbedarf von Angehörigen des öffentlichen Dienstes und deren Familien zu decken. Sie stellt sicher, dass Wohnungsfürsorgeberechtigte des Bundes eine angemessene Wohnunterkunft erhalten.
Zuständigkeiten der Wohnungsfürsorge
Die BImA ist für die Zuweisung und Verwaltung von Wohnungen für Wohnungsfürsorgeberechtigte zuständig. Sie stellt sicher, dass der Wohnraum den Bedürfnissen der Berechtigten entspricht und kümmert sich um die Instandhaltung und Verwaltung der Wohnungen.
Funktionsweise der Wohnungsfürsorge
Die Wohnungsfürsorge funktioniert über ein zentrales Immobilienportal, in dem Berechtigte Wohnungen suchen und sich darauf bewerben können. Wohnungsfürsorgeberechtigte müssen einen Nachweis ihrer Berechtigung erbringen und das entsprechende Antragsformular ausfüllen, um sich zu bewerben.
Angehörige von Partnerstreitkräften
Auch Angehörige von Partnerstreitkräften haben Zugang zur Wohnungsfürsorge der BImA. Die BImA stellt sicher, dass diese Personengruppe ebenfalls angemessenen Wohnraum erhält und unterstützt sie bei der Integration in die neuen Lebensumstände.
Kontaktinformationen
Die Wohnungsfürsorge der BImA ist erreichbar unter folgender Postanschrift:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ellerstraße 56
53119 Bonn
Telefonisch erreichen Sie die BImA unter +49 228 / 37787-0
Die BImA erreichen Sie per E-Mail unter wohnungsfuersorge@bundesimmobilien.de.
Die BImA-Nummer einfach erklärt
Die BImA-Nummer ist eine eindeutige Kennung, die jeder Immobilie oder jedem Grundstück im Besitz der BImA zugewiesen wird. Diese Nummer erleichtert die Verwaltung und Identifizierung von Liegenschaften und ist ein wesentlicher Bestandteil des Immobilienmanagements.
Die BImA-Nummer dient als zentrale Referenz in allen Verwaltungsprozessen der BImA. Sie wird bei der Erfassung neuer Immobilien, bei Transaktionen sowie bei der Vermietung und Verpachtung verwendet. Durch diese eindeutige Kennzeichnung können alle relevanten Informationen zu einer Immobilie schnell abgerufen und bearbeitet werden.
Darüber hinaus ermöglicht die BImA-Nummer eine effiziente Verwertung von Grundstücken und Gebäuden. Sie stellt sicher, dass alle Daten korrekt zugeordnet und verwaltet werden können, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Immobiliengeschäfte erhöht.
Für Wohnungsfürsorgeberechtigte ist die BImA-Nummer ebenfalls relevant, da sie in den Antragsformularen und im Immobilienportal verwendet wird. Wenn Berechtigte eine Wohnung beantragen, müssen sie die entsprechende BImA-Nummer angeben, um den Bewerbungsprozess zu vereinfachen.
Zugang zum Immobilienportal der Wohnungsfürsorge
Zu welchem Zeitpunkt muss der Nachweis erbracht werden? Der Nachweis, dass Sie zur Gruppe der Wohnungsfürsorgeberechtigten gehören, ist spätestens bei der Bewerbung um eine Wohnung vorzulegen. Um bei der Wohnungsfürsorge des Bundes berücksichtigt zu werden, müssen Sie einen Antrag an die zuständige Wohnungsvergabestelle senden. Das Antragsformular ist bei den jeweiligen Wohnungsangeboten im Immobilienportal verfügbar. Bei mehreren Bewerbungen auf ein Wohnungsangebot trifft die Wohnungsvergabestelle die Entscheidung auf Basis dienstlicher und sozialer Kriterien, welche Bewerberin oder welcher Bewerber einen unbefristeten Mietvertrag erhält.
Der Zugang zum Immobilienportal der Wohnungsfürsorge der BImA erfolgt in drei Schritten. Diese Schritte sind notwendig, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Zugang zu den Angeboten erhalten und sich auf geeignete Wohnungen bewerben können.
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Schritt 1 Registrierung
Zuerst müssen sich Wohnungsfürsorgeberechtigte auf der Webseite https://meine-bima.bundesimmobilien.de/ registrieren. Dabei werden persönliche Daten erfasst und ein Benutzerkonto erstellt. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten die Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail.
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Schritt 2 Nachweis der Berechtigung
Nach der Registrierung müssen die Nutzer ihren Nachweis der Wohnungsfürsorgeberechtigung hochladen. Dieser Nachweis kann durch entsprechende Dokumente, wie z.B. einen Dienstausweis oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers, erbracht werden.
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Schritt 3 Bewerbung auf Wohnungsangebote
Nach Prüfung der Berechtigungsnachweise durch die BImA können sich die Nutzer auf die verfügbaren Wohnungsangebote bewerben. Dazu müssen sie das Antragsformular ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Berechtigter Personenkreis der Wohnungsfürsorge
Der berechtigte Personenkreis für die Wohnungsfürsorge umfasst verschiedene Gruppen. Dazu gehören:
- Angehörige des öffentlichen Dienstes
- Beamte und Angestellte des Bundes
- Angehörige von Partnerstreitkräften
- Personen, die im Rahmen internationaler Abkommen ein Anrecht auf Wohnungsfürsorge haben
Entscheidungskriterien bei der Wohnungsvergabe
Die Entscheidungskriterien bei der Wohnungsvergabe der BImA basieren auf dienstlichen und sozialen Belangen. Wohnungsvergabestellen berücksichtigen sowohl die beruflichen Anforderungen der Bewerber als auch deren persönliche und familiäre Situation. Faktoren wie die Dringlichkeit des Wohnbedarfs, die Anzahl der Familienmitglieder und besondere Bedürfnisse spielen eine entscheidende Rolle.