Gemäß zahlreicher Medienberichte wird der deutsche Bundesarbeitsminister Hubertus Heil voraussichtlich am 2. Februar 2023 die Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig aufheben. Diese Verordnung war ursprünglich bis zum 7. April 2023 gültig geplant. Allerdings hat Bundesarbeitsminister Heil nun in Aussicht gestellt, dass er sie bereits am 2. Februar 2023 mittels einer Minister-Verordnung aufheben wird.
Keine landesweiten Vorgaben mehr erforderlich, um den betrieblichen Schutz vor Corona zu gewährleisten
Laut Heil, der seine Aussage gegenüber der Agentur Reuters machte, haben die besonderen Hygiene-Vorkehrungen während der Hochphasen der Pandemie einen enormen Beitrag geleistet. Durch umfangreiche Schutzmaßnahmen konnte eine Ausbreitung des Virus am Arbeitsplatz verhindert werden, was wiederum zu einer Reduzierung von Krankheitsfällen und Produktionsausfällen führte. Angesichts der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung ist eine einheitliche nationale Regelung für den betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr erforderlich.