Rechtspfleger am Amtsgericht Münster unter Beschuss wegen Verfahrensverzögerung

0

Im Amtsgericht Münster tobt ein bahnbrechender Fall, in dem erstmals seit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 ein Insolvenzgericht im Mittelpunkt einer eskalierenden Auseinandersetzung steht. Gläubiger und der Insolvenzverwalter des Küchenherstellers alma, Heinrich Fritz Stellmach, verklagen das Gericht wegen Verfahrensverschleppung. Ihnen zufolge missbraucht ein Rechtspfleger seine Befugnisse und es wird Schadensersatz gefordert. Die Entscheidung des Gerichts wird wegweisend für ähnliche Fälle sein und das Vertrauen in die Justiz maßgeblich beeinflussen.

Insolvenzverwalter beauftragt wegen Verfahrensverschleppung Klage gegen Rechtspfleger ein

Im November 2023 hat der Gläubigerausschuss einstimmig beschlossen, den Insolvenzverwalter zu beauftragen, den Rechtspfleger wegen Verfahrensverschleppung zur Rechenschaft zu ziehen. Der Prozess vor dem Landgericht Münster wurde im Dezember 2023 eröffnet. Sowohl Mitglieder des Gläubigerausschusses als auch der Insolvenzverwalter haben beim Amtsgericht Münster einen Befangenheitsantrag gegen den Rechtspfleger eingereicht.

Laut Insolvenzverwalter Stellmach könnte das Insolvenzverfahren bereits seit Ende 2013 abgeschlossen sein, aber die Schlussrechnung von 2017 wurde bisher nicht bearbeitet. Rechtsanwalt Dieter Ungelenk, der für den Gläubigerausschuss spricht, betont, dass dies zu einer erheblichen Verzögerung der erfolgreichen Sanierung führt. Der Fall wird als Angriff auf die Rechte der Gläubiger und ihre Autonomie betrachtet.

Heinrich Fritz Stellmach, Insolvenzverwalter bei alma-Küchen, konnte durch eine übertragende Sanierung innerhalb weniger Monate 160 Arbeitsplätze und 14 Verkaufshäuser retten. Das Verfahren zur Verwertung des Vermögens sollte eigentlich Ende 2013 abgeschlossen sein. Allerdings hat der Rechtspfleger ohne sachliche Begründung Kassenprüfungsberichte einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgelehnt. Trotz wiederholter Rügen und Dialogangebote wurde die Schlussrechnung mit einer Insolvenzquote von 25 Prozent bisher nicht bearbeitet.

Der Rechtspfleger am Landgericht Münster wird seit längerem von der Beschwerdekammer kritisch betrachtet. Es wird beanstandet, dass er eigenmächtig agiert und nicht nach dem geltenden Recht handelt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation bereitet Rechtsanwalt Dr. Robert Sieren eine Sammelklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen und den Rechtspfleger vor. Ein Gutachten von Professor Dr. Stefan Smid bestätigt die Vorwürfe der Befangenheit gegenüber dem Rechtspfleger. Professor Dr. Hans Haarmeyer, ein renommierter Experte im Insolvenzbereich, bezeichnet das Verhalten des Rechtspflegers als rechtswidrig und schädlich für das Ansehen der Justiz.

Nach jahrelanger Untätigkeit hat der Rechtspfleger endlich einen Sachverständigen beauftragt, um mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter zu untersuchen. Der Insolvenzverwalter hofft auf eine schnelle Entscheidung des Gerichts, um das Verfahren endlich abzuschließen. Der Sprecher des Gläubigerausschusses warnt jedoch davor, dass sich das Verfahren um weitere Jahre verzögern könnte, wenn der abgelehnte Rechtspfleger weiterhin involviert bleibt. Dies könnte zu einem beispiellosen Debakel für die Gläubiger führen.

Der aktuelle Fall am Amtsgericht Münster erregt beträchtliche Aufmerksamkeit. Die Eskalation im Insolvenzverfahren verdeutlicht die Schwierigkeiten der Verfahrensverschleppung durch Schuldner. Die Klagen der Gläubiger und des Insolvenzverwalters werfen wichtige Fragen zur Rechtmäßigkeit des Handelns des Rechtspflegers auf. Die Entscheidung des Gerichts wird richtungsweisend für den Umgang mit ähnlichen Fällen sein und das Vertrauen in die Justiz nachhaltig beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren endlich einen gerechten Abschluss finden wird.

Lassen Sie eine Antwort hier