Vorhaltevergütung keine Lösung für Probleme der Krankenhäuser

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Die Private Krankenversicherung (PKV) begrüßt im Allgemeinen das Vorhaben der Bundesregierung, die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung zu verbessern. Dennoch hat der Verband erhebliche Bedenken hinsichtlich des aktuellen Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Gesundheit für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), da dieser potenziell den Erfolg der Reform gefährden könnte.

Vorhaltevergütung löst keine Probleme und verzerrt Anreize für Krankenhäuser

Ein zentraler Kritikpunkt der PKV betrifft die geplante Vorhaltevergütung, die nach Einschätzung des Verbands zu neuen Fehlanreizen und zusätzlicher Bürokratie führen wird. Die Vergütung löst jedoch keines der bestehenden Probleme in der stationären Versorgung und könnte den Krankenhäusern falsche Anreize bieten. Zudem wird betont, dass die Vorhaltevergütung keine Garantie für eine flächendeckende Versorgung darstellt. Spezialisierte Kliniken könnten zukünftig weniger Patienten aufnehmen, da sie das Geld auch ohne diese Tätigkeit erhalten. Der PKV-Verband schlägt daher vor, den Umfang der Vorhaltefinanzierung auf 20 Prozent zu reduzieren, wie es von der wissenschaftlichen Kommission vorgeschlagen wird.

PKV kritisiert Finanzierung des Transformationsfonds aus Beitragsgeldern

Ein Kritikpunkt der PKV betrifft die Finanzierung des Bundesanteils des Transformationsfonds in Höhe von 25 Milliarden Euro. Die PKV sieht darin eine verfassungsrechtlich bedenkliche Maßnahme, da die Krankenhaus-Struktur eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder ist und daher aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Insbesondere die Beteiligung an Schließungskosten lehnt die PKV ab, da dies zu erfolgreichen Verfassungsklagen führen könnte. Die PKV fordert eine alternative Finanzierung des Transformationsfonds.

PKV als wichtiger Kostenträger wird nicht berücksichtigt

Mit mehr als 8,7 Millionen Vollversicherten und 6,5 Millionen Zusatzversicherungen für Wahlleistungen im Krankenhaus ist die Private Krankenversicherung (PKV) ein maßgeblicher Akteur in der stationären Versorgung. Dennoch wird ihre Beteiligung bei wichtigen Informationsflüssen und Entscheidungsprozessen im aktuellen Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Um die Reform erfolgreich umzusetzen und die neuen Finanzierungswege effektiv einzuführen, ist eine angemessene Einbindung des PKV-Verbands bzw. seiner Landesausschüsse unerlässlich.

Vorhaltevergütung gefährdet den Erfolg der Krankenhausreform

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist ein Vorhaben der Bundesregierung, das darauf abzielt, die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung zu verbessern. Jedoch weist der aktuelle Referentenentwurf des Gesetzes deutliche Schwachstellen auf, die von der Private Krankenversicherung (PKV) kritisiert werden. Insbesondere die vorgesehene Vorhaltevergütung und die Finanzierung des Transformationsfonds bereiten Sorge. Die PKV fordert außerdem eine angemessene Beteiligung bei wichtigen Entscheidungsprozessen. Es ist zu hoffen, dass diese Bedenken im weiteren Verlauf der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt werden, um eine erfolgreiche und nachhaltige Krankenhausreform zu gewährleisten.

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