Neue Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft ab 2024

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Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro pro Arbeitsstunde. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere in Mini- und Midijobs, können von dieser Erhöhung um 41 Cent pro Stunde profitieren. Für Unternehmen gibt es verschiedene Änderungen, die in unserem Überblick zusammengefasst sind.

Höhere Verdienstgrenze für Minijobs ab Januar 2024

Mit der Anhebung des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2024 steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 538 Euro im Monat. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Minijobs dürfen nicht mehr als diesen Betrag monatlich verdienen, um den Status eines geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisses beizubehalten. Das Jahresentgelt ist zudem auf 6.456 Euro begrenzt, um die finanzielle Absicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Unternehmen müssen bei Beginn einer Beschäftigung oder bei dauerhaften Änderungen prüfen, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Verdienstgrenze überschritten werden darf, zum Beispiel bei einer Krankheitsvertretung.

Anpassung der Midijob-Untergrenze ab 2024

Mit der Erhöhung des Mindestlohns ändert sich auch die Einkommensspanne im Midijob ab dem 1. Januar 2024.

Änderungen bei Versicherungspflicht für Geringverdiener ab 2024

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatten bis zum 30. September 2022 die Möglichkeit, mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von bis zu 520 Euro unter den bisherigen Midijob-Bedingungen versichert zu bleiben.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein monatliches Arbeitsentgelt von über 538 Euro haben, um weiterhin in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert zu bleiben. Liegt das monatliche Arbeitsentgelt darunter, gelten sie als Minijobber und müssen sich bei der Minijobzentrale anmelden.

Veränderungen in der Sozialversicherung für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Deutschland müssen ab dem 1. Januar 2024 mit Änderungen in der Sozialversicherung rechnen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 62.100 Euro jährlich. Das Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht mehr zur Berechnung der Beiträge herangezogen. Gleichzeitig wird die Versicherungspflichtgrenze auf 69.300 Euro erhöht. Arbeitnehmer mit einem Einkommen über dieser Grenze sind nicht mehr zur gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung erhöht sich auf 1,7 Prozent.

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung werden ab dem 1. Januar 2024 angehoben. Im Westen liegt sie dann bei 7.550 Euro und im Osten bei 7.450 Euro. Die Bezugsgrößen werden ebenfalls angepasst und betragen im Westen 3.535 Euro und im Osten 3.465 Euro. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung beläuft sich auf 45.358 Euro.

Mehr Spielraum beim Hinzuverdienst für Rentner

Personen, die eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, können ab dem 1. Januar 2024 ein zusätzliches Jahreseinkommen von bis zu 37.117,50 Euro brutto erzielen.

Neue Werte für Verpflegung und Unterkunft ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 werden die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft neu festgelegt. Der Monatswert für Verpflegung beträgt 313 Euro, während der Monatswert für Unterkunft und Miete bei 278 Euro liegt. Es steht ein täglicher Gesamtwert von 10,43 Euro zur Verfügung, der für die verschiedenen Mahlzeiten des Tages genutzt werden kann.

Mindestlohn 2024: Auswirkungen auf Mini- und Midijobber

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mini- und Midijobs können sich ab dem 1. Januar 2024 über eine deutliche Steigerung ihres Verdienstes freuen, da der Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde angehoben wird. Gleichzeitig müssen Unternehmen aufgrund der Anpassungen in der Sozialversicherung und den neuen Verdienstgrenzen neue Herausforderungen bewältigen.

Expertenrat ist daher ratsam, um die neuen Regelungen korrekt umzusetzen. Die Änderungen im Mindestlohn bedeuten eine spürbare Verbesserung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mini- und Midijobs, da sie nun mehr Geld verdienen und eine bessere soziale Absicherung haben. Unternehmen sollten sich auf die neuen Verdienstgrenzen und Anpassungen in der Sozialversicherung vorbereiten, um mögliche Probleme zu vermeiden.

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