Rentenantrag: Verletztenrente nicht angegeben – Rentenkürzung und Rückforderung

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Rentnerinnen und Rentner sollten laut einem aktuellen Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) Darmstadt vom 20. März 2024 (L 5 R 121/23) besondere Sorgfalt bei der Angabe ihrer Daten im Rentenantrag walten lassen. Dies verdeutlicht ein Fall, in dem ein Rentner aufgrund einer unvollständigen Angabe in seinem Rentenantrag aus dem Jahr 2009 mit einer Nachforderung der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von über 80.000 Euro konfrontiert wurde.

Rentner erhält Verletztenrente, vergisst dies im Rentenantrag anzugeben

Im speziellen Fall hatte der Rentner aufgrund eines Arbeitsunfalls seit den 1960er-Jahren eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Allerdings unterließ er es im Jahr 2009, in seinem Rentenantrag anzugeben, dass er bereits eine Verletztenrente bezieht.

In der Regel werden beide Renten angerechnet und gekürzt, wenn der Freibetrag überschritten wird. Da die DRV jedoch nicht über den Bezug der Verletztenrente informiert wurde, erfolgte keine Kürzung. Erst 2018 erfuhr die DRV von der Erhöhung der Verletztenrente durch die Berufsgenossenschaft und kürzte die Rente rückwirkend. Nun verlangt sie die zu viel ausgezahlte Rente in Höhe von über 80.000 Euro zurück.

Das Gericht entschied, dass der Rentner grob fahrlässig gehandelt hat, indem er die Verletztenrente nicht im Rentenantrag angegeben hat. Aufgrund dieser groben Fahrlässigkeit kann keine Verjährung eintreten, weshalb die Rückforderung der überzahlten Rente in Höhe von 80.000 Euro gerechtfertigt ist.

Rentenantrag: Mitteilungspflicht beachten und Nachforderungen vermeiden

Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts verdeutlicht die Wichtigkeit von präzisen Angaben im Rentenantrag. Besonders Rentenbezieher, die neben einer Verletztenrente auch eine Rente wegen Alters erhalten, sollten bei der Antragstellung äußerst sorgfältig vorgehen. Die Deutsche Rentenversicherung verlangt im Antragsformular ausdrücklich die Angabe weiterer Leistungen, die immer vollständig und korrekt gemacht werden müssen. Wer dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommt, handelt grob fahrlässig und muss gegebenenfalls mit Nachforderungen der Rentenversicherung rechnen.

Die Beantragung einer Rente kann komplex sein. Um Fehler zu vermeiden und mögliche Rückzahlungen zu verhindern, sollten Sie sich an einen Rentenberater wie Andreas Islinger von Ecovis wenden. Eine fundierte Beratung kann Ihnen helfen, den Rentenantrag korrekt auszufüllen und mögliche Risiken zu minimieren.

Rentenantrag: Vollständige Angaben schützen vor Rückforderungen der Rentenversicherung

Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts macht deutlich, wie wichtig es ist, präzise und vollständige Angaben im Rentenantrag zu machen. Fehlende Informationen werden als grobe Fahrlässigkeit bewertet und können zu Rückforderungen von Seiten der Rentenversicherung führen. Rentenbezieher sollten daher bei der Antragstellung äußerst gewissenhaft handeln und bei Bedarf professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Eine kompetente Beratung kann vor finanziellen Belastungen schützen und eine sichere Zukunft ermöglichen.

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