Wichtigkeit der Überprüfung des Versicherungsschutzes für Studenten

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Mit dem Beginn des Wintersemesters an deutschen Hochschulen am 1. Oktober sollten Studenten nicht vergessen, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Es ist von großer Bedeutung herauszufinden, ob sie in der Privathaftpflicht- und Krankenversicherung „familienversichert“ sind oder ob sie sich eigenständig versichern müssen. Die Frage nach einer möglichen Mitversicherung über die Eltern ist sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung relevant und abhängig von verschiedenen Faktoren.

Privathaftpflichtversicherung: Kinder richtig versichern

Um zu klären, ob und wie Kinder „familienversichert“ sind, empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung genau zu prüfen. Hier wird festgelegt, ob Zeiten der Erstausbildung wie Schule, Berufsausbildung und Studium versichert sind. Es wird ermittelt, ob Versicherungsschutz besteht, wenn während des Studiums oder der Ausbildung eine Aushilfstätigkeit oder geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Zudem wird geprüft, ob das Kind im Haushalt der Eltern behördlich gemeldet sein muss. Auch die Altersgrenzen im Versicherungsvertrag werden berücksichtigt. Schließlich wird festgestellt, ob Versicherungsschutz besteht, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, zum Beispiel für die Wartezeit vor Ausbildungsbeginn, während des Bundesfreiwilligendienstes oder des Freiwilligen Wehrdienstes.

Bei der privaten Haftpflichtversicherung ist es für Versicherer wichtig, zu unterscheiden, ob es sich um die Erst- oder Zweitausbildung handelt. Studenten bleiben über ihre Eltern mitversichert, solange sie nicht verheiratet sind und sich noch im Studium oder einem unmittelbar anschließenden Masterstudiengang befinden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel die Referendariatszeit oder Fortbildungsmaßnahmen. Wenn Studenten nach dem Erststudium eine weitere Ausbildung beginnen oder den Master nicht direkt an den Bachelor anschließen, müssen sie in der Regel eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen. Daher ist es ratsam, sich bereits im Voraus sorgfältig zu informieren oder sich neutral und unabhängig beraten zu lassen.

Krankenversicherung für Studenten: Grenzen und Ausnahmen

Studenten in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Allerdings gibt es eine Ausnahme für Studenten, die Kinder von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Diese können bis zu ihrem 25. Geburtstag über die Krankenkasse ihrer Eltern familienversichert bleiben, solange sie kein eigenes Einkommen haben oder ihr Einkommen nicht regelmäßig über 485 Euro im Monat liegt. „Mini-Jobber“ dürfen nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, um weiterhin familienversichert zu sein.

Nach Vollendung des 25. Lebensjahres und während des fortgesetzten Studiums sind Studenten in der (gesetzlichen) Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichert. Hierbei zahlen sie bis zum 30. Lebensjahr einen günstigen Beitrag. Nach dem 30. Lebensjahr können sie sich freiwillig in der GKV zu einem höheren Beitrag weiterversichern.

Krankenversicherungswechsel: Option für Studenten bei Studienbeginn

Studenten haben die Möglichkeit, sich zu Beginn ihres Studiums von der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) befreien zu lassen und in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Dies kann sinnvoll sein, wenn die PKV aufgrund des Beihilfeanspruchs der Eltern als private Restkostenversicherung möglich ist und das Studium vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird. In solchen Fällen ist die PKV oft günstiger als die KVdS. Um von der GKV in die PKV wechseln zu können, müssen Studenten innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht stellen. Eine Rückkehr in die GKV während des Studiums ist nicht mehr möglich.

Nach dem 25. Lebensjahr endet in der Regel auch der Anspruch auf Beihilfe für Studenten. Daraufhin müssen sie eine private Krankheitskostenvollversicherung abschließen und höhere Prämien entrichten. Wenn der Wechsel innerhalb von sechs Monaten nach dem Verlust der Beihilfeberechtigung beantragt wird, erfolgt er ohne Risikoprüfung oder Wartezeit.

Gut überlegte Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Um sicherzustellen, dass Studenten den richtigen Versicherungsschutz haben, ist es von großer Bedeutung, dass sie ihre Privathaftpflicht- und Krankenversicherung sorgfältig überprüfen. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen hilft dabei, herauszufinden, ob und wie Studenten familienversichert sind. Bei Fragen und Unsicherheiten ist es ratsam, sich neutral und unabhängig beraten zu lassen, zum Beispiel als Mitglied beim Bund der Versicherten. Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sollte ebenfalls gut überlegt werden und individuell auf die Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten abgestimmt sein.

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