EU-Gerichtshof prüft lange Speicherung von Restschuldbefreiungen

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Die Schufa, die größte Auskunftei in Deutschland, plant eine Änderung der Speicherfrist von Einträgen nach einer Privatinsolvenz. Statt bisher drei Jahren sollen diese Einträge zukünftig nur noch sechs Monate lang gespeichert werden. Rund 250.000 Verbraucher profitieren von dieser Entscheidung, da sich dadurch ihre Bonität verbessert. Eine gute Bonität ist unter anderem wichtig für den Abschluss von Mietverträgen.

Schufa: Kürzere Speicherfrist für Verbraucher nach Privatinsolvenz

Die Verbraucherinsolvenz ermöglicht es Privatpersonen, ihre Schulden loszuwerden, auch wenn sie nicht in der Lage sind, den vollen Betrag zurückzuzahlen. Die Restschuldbefreiung, die am Ende des Verfahrens steht, wird für sechs Monate auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Bisher hat die Schufa als Auskunftei diese Informationen für einen Zeitraum von drei Jahren gespeichert. Allerdings wird derzeit vor Gericht darüber gestritten, ob diese Speicherung noch den Anforderungen des neuen Datenschutzrechts in der Europäischen Union entspricht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die langfristige Speicherung der Restschuldbefreiung als Hindernis für die Betroffenen bei der Teilnahme am Wirtschaftsleben kritisiert. Das Urteil des EuGH steht kurz bevor und könnte zu einer Überarbeitung der aktuellen Praxis führen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vorläufig ein Verfahren zu einem Musterfall aus Schleswig-Holstein ausgesetzt. Der Kläger ist ein Mann, der nach einer gescheiterten Selbstständigkeit ein Insolvenzverfahren durchlaufen hat und nun die Löschung der bei der Schufa gespeicherten Informationen über ihn verlangt. Diese Einträge verhindern es ihm, Kredite aufzunehmen, eine neue Wohnung zu mieten oder ein Bankkonto zu eröffnen.

Derzeit sind beim BGH zahlreiche vergleichbare Verfahren anhängig. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters betont, dass die Bedenken des EuGH-Generalanwalts den Senat dazu veranlasst haben, vor einer eigenen Entscheidung das Urteil aus Luxemburg abzuwarten.

Gute Nachrichten für Verbraucher: Die Schufa hat angekündigt, dass alle Einträge zur Restschuldbefreiung, die am Stichtag 28. März 2023 bereits länger als sechs Monate gespeichert sind, sowie alle damit verbundenen Schulden rückwirkend gelöscht werden. Verbraucher müssen nichts weiter unternehmen, da die Löschung automatisch erfolgt. Die technische Umsetzung dieses Vorgangs wird voraussichtlich etwa vier Wochen dauern.

Durch die Verkürzung der Speicherfrist von Einträgen nach einer Privatinsolvenz bei der Schufa erfahren Verbraucher einen deutlichen Vorteil in Bezug auf ihre Bonität. Dies eröffnet ihnen verbesserte Möglichkeiten, Kredite aufzunehmen und Wohnungen zu mieten. Die automatische Löschung der Einträge erleichtert den Betroffenen den Neuanfang nach einer finanziellen Krise. Es bleibt zu hoffen, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu weiteren positiven Veränderungen im Datenschutzrecht führen wird.

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