Patientenberatung unterstützt: Rechte von Selbstständigen gegenüber Krankenkassen

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Gesetzliche Krankenkassen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers Selbstständigen und Freiberuflern keine überhöhten Beitragsforderungen mehr stellen dürfen. Diese geplante Klarstellung soll sicherstellen, dass Selbstständige, die zu Unrecht Höchstbeiträge zahlen mussten, obwohl ihre Einkünfte nicht entsprechend hoch waren, die zu viel gezahlten Beiträge zurückerhalten können. Die vorgesehenen Änderungen im Fünften Sozialgesetzbuch sollen voraussichtlich am 24. November 2023 im Bundesrat beschlossen werden. Die unabhängige Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg hat mehrfach auf diesen Missstand hingewiesen und sich für die Rechte der Versicherten gegenüber Krankenkassen und Politik stark gemacht. Die Patientenschützer unterstützen Betroffene aktiv dabei, ihre Rechte durchzusetzen.

Krankenkassen: Höchstbetrag für Selbstständige nur mit Einkommenssteuerbescheid

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf dürfen Krankenkassen von Selbstständigen und Freiberuflern keinen Höchstbetrag mehr verlangen, solange das Finanzamt keinen Einkommenssteuerbescheid ausgestellt hat. Dieser Bescheid bildet die Grundlage für die Berechnung der tatsächlichen Krankenkassenbeiträge. Zusätzlich sollen Versicherte in Zukunft informiert werden, wenn bei fehlendem Steuerbescheid der monatliche Höchstbeitrag von rund 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Kasse festgesetzt wird.

Nach Erhalt des Einkommenssteuerbescheids können Versicherte innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten eine Neufestsetzung ihres monatlichen Kassenbeitrags beantragen, die ihrem tatsächlichen Einkommen entspricht. Es ist jedoch zu beachten, dass die Krankenkassen bisher keine Dokumente akzeptiert haben, die ein niedrigeres Einkommen belegen, wenn sie nach Ablauf der dreijährigen Frist eingereicht wurden.

Der Gesetzgeber plant eine Änderung im Fünften Sozialgesetzbuch, um sicherzustellen, dass gesetzliche Krankenkassen Selbstständigen und Freiberuflern keine überhöhten Beitragsforderungen mehr stellen dürfen. Diese Änderung ist besonders wichtig für Menschen mit geringem Einkommen, da sie bisher zu Unrecht hohe Beiträge zahlen mussten. Die geplante rückwirkende Geltung der Gesetzesänderungen für die Jahre 2018 und 2019 ermöglicht es selbstständigen Versicherten, auch für diese Jahre eine Rückerstattung von ihrer Krankenkasse zu erhalten.

Eine maßgebliche Frist, die berücksichtigt werden muss, betrifft das Einreichen des Einkommenssteuerbescheids. Seit 2018 müssen Selbstständige und Freiberufler den Bescheid innerhalb von drei Jahren bei der Krankenkasse vorlegen, um die korrekte Berechnung ihrer Beiträge zu ermöglichen. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, fordern die Krankenkassen derzeit den monatlichen Höchstbetrag von etwa 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Mitglieder von Krankenkassen haben die Möglichkeit, die Unterstützung der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg in Anspruch zu nehmen, um ihre Rechte durchzusetzen. Beratungstermine können online unter www.vzhh.de/termine oder telefonisch unter (040) 24832-130 vereinbart werden. Weitere Informationen sowie konkrete Handlungsempfehlungen für Betroffene sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de/patientenschutz zu finden.

Selbstständige und Freiberufler profitieren von den geplanten Gesetzesänderungen, da sie zu Unrecht zu hohe Krankenkassenbeiträge zahlen mussten. Durch die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern und eine korrekte Berechnung auf Basis des tatsächlichen Einkommens vorzunehmen, werden finanzielle Belastungen reduziert und eine gerechtere Beitragshöhe erreicht.

Dank der rückwirkenden Geltung der Gesetzesänderungen für die Jahre 2018 und 2019 haben Betroffene die Möglichkeit, ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen durchzusetzen und sich gegen überhöhte Beitragsforderungen zu wehren. Der Gesetzgeber hat den Missstand erkannt und Maßnahmen ergriffen, um diesen zu beheben. Die Unterstützung der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg ist dabei von großer Bedeutung.

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